Mobiler Kalibrierdienst Fini GmbH | Hindenburgstraße 48 | 73728 Esslingen | Tel: 0711 50436400 | info@mobiler-kalibrierdienst.de
Mobiler Kalibrierdienst
 Fini GmbH
1. Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.  1.2 Diese Bedingungen für unsere Angebote und Verträge gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.     2. Angebot und Vertragsabschluss   2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, ein Vertrag kommt durch die Übermittlung der  unterschriebenen Bestellung des Auftraggebers oder durch die Auftragsbestätigung  durch uns auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.    3. Preise und Zahlung 3.1 Die Preise verstehen sich stets zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.    3.2 Verbindlich sind die in unserem Angebot aufgeführten Preise.   Die Berechnung für Kalibrierungen erfolgt auf Basis von pauschalen Festpreisen. Bei einer Vor-Ort-Kalibrierung werden dem Auftraggeber die Reisekosten in Rechnung gestellt. Wartungs- und Reparaturarbeiten werden nach erforderlichem Zeitaufwand berechnet. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert berechnet.   3.3 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Rechnung für unsere Leistungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.  Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3.4 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Arbeits- und / oder Materialkosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.   4. Lieferzeit   4.1 Die Lieferzeit für unsere Dienstleistung ist nur dann bindend, wenn sie von uns ausdrücklich zugesagt worden ist.   4.2 Teillieferungen sind im zumutbarem Umfange zulässig.   5. Gefahrübergang bei Versendung   Werden  Messgeräte an uns gesendet, so geht die Gefahr erst bei Eintreffen des Gegenstandes in unserer Betriebsstätte auf uns über.
Werden die  Messgeräte nach der Reparatur oder Kalibrierung an den Auftraggeber versandt, so geht mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen unserer Betriebsstätte die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Messgeräte vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.   6. Gewährleistung und Haftung    6.1 Die Haftung für einfaches Verschulden wird ausgeschlossen.    6.2 Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln auf Nachbesserung beschränkt. Schlagen Nachbesserungen nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber wahlweise Herabsetzung  des Bestellpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.   6.3 Die Gewährleistung für Reparaturen und Ersatzteile beträgt 6 Monate.    7. Datenschutz und Geheimhaltung   Sämtliche vom Auftraggeber erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden zu diesem Zweck gespeichert und zu diesem Zweck – soweit zur Ausführung der Bestellung erforderlich - an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergeleitet.     » Datenschutz   8. Sonstiges   8.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).   8.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz Esslingen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.   8.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.   8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigenBestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.  
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2022)